Überprüfung ortsfester sowie ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel.
Dabei bilden sowohl die Betriebssicherheitsverordnung als auch die gesetzliche Unfallversicherung, neben verschiedenen Prüfanforderungen, die gesetzliche Grundlage für diese Verpflichtung.